Was können die Kommunen tun?

Die Trinkwasserversorgung

Hausbrunnen

In ländlichen Streusiedelungen sind Hausbrunnen ein wichtige Ergänzung kommunaler Trinkwasserversorgungen. Gerade bei Bevölkerungsrückgang zeigt sich, wie falsch die Tendenz war, unter hohen Kosten Einzelgehöfte und kleine Weiler durch lange Leitungen anzuschließen.

Fernwasser

Warum sollen wir uns mit den Landwirten wegen Nitrat und Pestiziden herumärgern? Die Bohrung neuer Brunnen ist nicht immer erfolgreich. Und Baugebiete bringen doch mehr ein als Wasserschutzgebiete.

Mit dieser bequemen Haltung verschiebt man die Verantwortung für ein grundlegendes Lebensmittel, für unsere Lebensgrundlage, auf andere in der Ferne statt eine wesentliche Ressource vor der eigenen Haustüre zu erhalten. Die Brunnen der Fernwasserversorger haben ebenfalls große Wasserschutzgebiete nötig und schränken dort die Bevölkerung ein. Eine zu große Wasserentnahme in einem beschränkten Gebiet kann dort zur Absenkung des Grundwasserspiegels, zur Schädigung der Ökologie, aber auch der Bewohner führen. So müssen Anwohner etwa mit dem Trockenfallen von Hausbrunnen rechnen. Oberflächenwasser aus Talsperren ist schlecht gegen Verschmutzungen geschützt und muss aufbereitet werden.

Die Trinkwasserversorgung ist einer der Pflichtaufgaben der Kommunen, festgelegt in der Gemeindeordnung.

Leider werden Gemeinden bei Qualitäts- oder Mengenproblemen von den Fachbehörden zu schnell auf Fernwasser aus großen Fernwasserversorgungen verwiesen. Aber eine Sanierung der eigenen Versorgung kommt langfristig günstiger: Geld für Kooperationen mit der Landwirtschaft bleibt vor Ort, das Grundwasser im Gemeindegebiet wird geschützt, und die Wasserqualität leidet nicht unter der Stagnation in langen Leitungen.

Die IKT setzt sich dafür ein, im ländlichen Bereich dezentrale Abwasserentsorgung als echte Alternative zu berücksichten. Zentrale Abwasseranlagen führen bei vielen Ortsteilen zu langen Kanälen mit hohen Pumpkosten und massivem Energieverbrauch. Für die Anlieger bedeuten sie oft existenzbedrohende Anschlusskosten und für die Gemeinden trotz der Zuschüsse starke Verschuldung. Umgekehrt gibt es für  dezentrale Lösungen bei kleinen Weilern und Einzelgehöften genügend Platz für Pflanzenkläranlagen und Erfahrung mit der Betreuung als Eigenleistung. Werden von den Planern großer Anlagen alternative kleine Einzelanlagen „schlecht gerechnet“?

Die Abwasserbeseitigung

ist Pflichtaufgabe jeder Kommune. Die IKT gibt zu bedenken, dass der Begriff “Abwasserbeseitigung” irreführend ist, da besonders im Klimawandel auch “Abwasser” zu einem immer wertvolleren Gut wird, das es vor Verschmutzung zu schützen, zu reinigen und wiederzuverwenden gilt.

Warum gesplittete Abwassergebühren?

Wenn die Entsorgung des Oberflächenwasser von versiegelten Flächen und Dächern mindestens 12% der gesamten Abwasserkosten einer Kommune beträgt, müssen dafür verursachergerechte Gebühren erhoben werden. Dies ist entscheidend wichtig, da sich nur so der Einbau von Zisternen, Versickerungsmaßnahmen usw. durch die EInsparung von Gebühren refinanzieren kann.

Die Gewässerunterhaltung

ist Aufgabe jeder Kommune, soweit sie Eigentümer eines Fließ-gewässers III.Ordnung ist. Für etwa 90 000 km und damit 90% der Fließgewässer in Bayern sind die Kommunen zuständig, darüber hinaus für die Unterhaltung aller Entwässerungsgräben auf Gemeindegrund.

Gewässer-Nachbarschaften fördern den Informationsaustausch zwischen den Unterhaltspflichtigen. Das Landesamt für Umweltschutz gibt in diesem Rahmen einen aktuellen Überblick über einige kommunale Projekte, die in Bayern bereits laufen im Rahmen von “bodenständig”, “Schwammregionen”. Dennoch reichen diese Modellprojekte bei Weitem nicht aus, sondern muss vielmehr gefordert werden, dass solche Maßnahmen flächendeckend in ganz Bayern umzusetzen sind:

Niederschwellige Umgestaltung von Entwässerungsgräben

Im sogenannten klimaresilienten Landkreis Neustadt Aisch wurden grüne Gräben mit technischen Stauwehren ausgestattet, so dass das Wasser dort zeitweise zurückgehalten werden kann. Die Effektivität einer solchen Umfunktionierung von Entwässerungsgräben steigt jedoch mit der Anzahl der Querriegel. Daher ist es notwendig, dass bayernweit Entwässerungsgräben mit niederschwelligeren Maßnahmen umgestaltet werden müssen. Wie das geht, macht die Gemeinde Flachslanden bei Ansbach vor, die so mit einem Bruchteil der üblichen Kosten ein beachtliches Wasserrückhaltevolumen in ihrer Flur geschaffen hat. Auch der Landkreis Neustadt Aisch empfiehlt den Bauhöfen der Gemeinden angesichts der Dringlichkeite die Umsetzung von vielen Kleinmaßnahmen, die keiner Genehmigung bedürfen oder ohne umfangreiche Planungsverfahren umgesetzt werden können.

Hochwasser- und Starkregenvorsorge

liegen in der Zuständigkeit der Kommunen. Die Kommunen erstellen Gefahrenkarten (Sturzflutmanagement-Konzepte) und errichten gegebenenfalls die nötige Infrastruktur wie Rückhaltebecken und Notwasserwege, kleinere Deiche und Flutmulden…

Allerdings wird hier oftmals noch zu wenig bedacht, dass die Extremereignisse mit der fortschreitenden Klimakrise in ihrem Ausmaß immer mehr zunehmen werden und ein 30jähriges oder 100jähriges Hochwasser in Zukunft viel öfter auftreten wird, was Berechnungen immer schwieriger macht. Auch werden in den Berechnungen i.d.R. nicht die Verdichtung von landwirtschaftlichen Böden und abflussbeschleuni-gende Ackerreihenkulturen berücksichtigt. Notwendig sind daher in Zukunft flächendecke Wasserrückhaltemaßnahmen. Außerdem schützen diese nicht nur vor Starkregen und Hochwasser, sondern auch vor immer längeren Dürreperioden.

Einfache Bachrenaturierungen

Diese können unter fachlicher Anleitung einer Baggerfirma im Rahmen des normalen Gewässerunterhalts ohne Planungsverfahren durchgeführt werden. Im Landkreis Neustadt Aisch werden die Bäche durch Initiierung von Prallhängen und Buhnen aus Holzpfählen die Bäche dazu angeregt, wieder Mäander auszubilden. Die meisten Arbeiten werden dabei durch ehrenamtliche Helfer ausgeführt.